Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Sozial,
Hilfe beim Gang zum Sozialamt
 
Diese Hinweise entstanden aus der Betreuung von Sozialhilfeempfängern
im leidvollen Umgang mit dem Sozialamt.
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Impressum
 
1. Falls Sie Probleme mit ihrem Sozialhilfeberater/in bekommen, die sich nicht mehr lösen lassen, wenden Sie sich an das Verwaltungsgericht. 
Das Sozialhilfegericht ist hierfür nicht zuständig.
Die Beratung und eine eventuelle Verhandlung beim Verwaltungsgericht ist kostenlos.
2. Bewahren Sie alle Unterlagen und Kontoauszüge auf. 
3. Ein Trick des Sozialamtes ist, dass Sie bei Änderungen keinen schriftlichen Bescheid erhalten. Verlangen Sie daher bei jeder Änderung einen schriftlichen Bescheid.
4. Falls Sie eine berechtigte Forderung oder wichtige Frage haben, formulieren Sie diese schriftlich und verlangen Sie für deren Beantwortung einen schriftlichen Bescheid. Sie haben ein Recht darauf. Lassen Sie sich nicht mit einer mündlichen Auskunft abspeisen. In der Regel weicht die mündliche Auskunft vom schriftlichen Bescheid ab. Auf mündliche Aussagen können Sie sich nicht verlassen. Die Begriffe schriftlicher Bescheid sind wichtig. Schreiben Sie sinngemäß:
Für die Beantwortung meines Anliegens senden Sie mir bitte einen schriftlichen Bescheid.
Beachten Sie Einspruchsfristen, nachdem Sie einen schriftlichen Bescheid erhalten haben.
Selbst wenn Sie einen schriftlichen Bescheid erhalten, muss der Inhalt nicht mit der Rechtsprechung übereinstimmen.
Informieren Sie sich auf die verschiedensten Weise über ihre Rechte.
5. Fackeln Sie nicht lange. Wenn Sie den schriftlichen Bescheid nicht in einer angemessenen Zeit erhalten, wenden Sie sich an das Verwaltungsgericht.
6. Lassen Sie sich von einer unabhängigen Beratungsstelle erklären, auf was sie alles Anspruch haben. Oft ist die Erstberatung des Sozialamtes unvollständig. Durch diese unvollständige Beratung erhalten Sie dann weniger ausbezahlt.
7. Sie haben Anspruch auf eine ermäßigte Telefongrundgebühr.
8. Sie müssen keine Fernseh- und Radiogrundgebühren zahlen.
9. Wenn ihre Waschmaschine defekt ist, haben Sie Anspruch auf eine Reparatur oder auf eine neue, falls die Reparatur in keinem Verhältnis mehr steht.
10. Beantragen Sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenbefreiung für die Medikamentenzuzahlung. Sie erhalten dann die Medikamente dann gänzlich kostenlos
11. Für kieferorthopädische und für viele sonstige Zahnarztleistungen müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
12. Bestellen Sie  im Buchladen, falls nicht vorrätig, einen Sozialhilferatgeber. Es gibt Literatur hierüber. Diese Tabelle gibt nur die wichtigsten Ratschläge.
13. Im Falle einer Geburt, haben Sie Anrecht auf die Erstausstattung für das Kind. In Stuttgart erhalten Sie hierfür rund 1500 €.
14. Falls Sie allein erziehend sind, erhalten Sie für diese Sonderleistung einen extra Zuschuss.
15. Ab dem Tag, ab dem Sie sich telefonisch beim Sozialamt melden und um einen Termin bitten, haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe. Notieren Sie sich diesen Tag und lassen Sie sich diesen Tag bei der Erstberatung schriftlich bestätigen.