Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreungsverfügung
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein Vorfall in meinem Bekanntenkreis hat mich veranlasst,
 eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
in Zusammenarbeit mit einem Arzt auszuarbeiten.

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Mit einer Patientenverfügung kann erreicht werden, dass der Wille des Patienten geschieht. Nicht immer aber richten sich die Ärzte nach dieser Patientenverfügung und handeln trotzdem im eigenen Ermessen, was ich im Fernsehen gehört habe. Durch eine Gesundheitsvollmacht, die sich in der Vorsorgevollmacht befindet, können sich die Ärzte nicht so einfach hinwegsetzen, da der Wille eines Bevollmächtigten nicht so einfach übergangen werden kann.

Wenn diese Verfügungen nicht existieren, kann dies den Patienten und für die Angehörigen zu Nachfolgeproblemen führen. Zum Beispiel starb bei einer Bekannten der Vater. Die Mutter liegt seit ca. 2 Jahren in einem Zustand in einem Pflegeheim, in dem sie nicht mehr ansprechbar ist.

Da diesbezüglich keine Vorsorgevollmacht vorliegt und die Mutter nun den Großteil erbt, muss der Staat eine fremde Betreuung für diese Mutter anstellen. Die Kosten für diese Betreuung werden prozentual vom Vermögen errechnet.

Die Eltern hatten kein extra Testament. Sinnvoll wäre ein Testament gewesen, in dem nicht der Ehepartner sondern die Kinder die Immobilien erben. Dadurch fällt die Erbschaftssteuer nicht zweimal an. In einem solchen Testament kann man für diese Immobilien ein Nießbrauch festschreiben, so dass die Versorgung des Ehepartners für ein Altersheim gewährleistet ist.
Durch diesen Nießbrauch ist auch gewährleistet, dass die Kinder das Vermögen zu Lebzeiten des Ehepartners nicht vergeuden können.

Damit jeder die Vorlagen für die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erweitern kann,
stelle ich sie als Worddateien hier zum Herunterladen zur Verfügung: (Bitte mit der rechten Maustaste draufklicken und "Ziel speichern unter" wählen.

Download: Patientenverfügung                      Download: Vorsorgevollmacht

Wer der Meinung ist, dass in diesen ersten zwei Dateien etwas Wichtiges fehlt, lasse es mich bitte wissen.

Falls keine Vorsorgevollmacht erstellt werden soll, kann auch eine Betreuungsverfügung erstellt werden:
Download: Betreuungsverfügung (erstellt vom Bundesjustizministerium)